Stefan Gebhardt, MdL
Kultur- und medienpolitischer Sprecher

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Dr. Martin Reso
Kultur- und Medienpolitik

Förderung der Musikschulen in Sachsen-Anhalt

Im Jahr 1996 brachte die PDS-Fraktion einen eigenständigen Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt in den Landtag ein, der in dieser Form in der Bundesrepublik singulär war. Im Ergebnis sehr langer Beratungen im Ausschuss für Kultur und Medien wurde schließlich in Anlehnung an eine Bayerische Regelung das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt so geändert, dass Sachsen-Anhalt im Mai 1997 ein Musikschulfördergesetz erhielt. Dessen Befristung zum Ende des Jahres 2006 verlangte eine Anschlussregelung, die noch vor Ablauf der vierten Legislaturperiode beschlossen wurde, diesmal jedoch tatsächlich als eigenständiges Musikschulfördergesetz. Initiator dieser Gesetzesinitiative war wiederum die damalige Linkspartei.PDS. Mit dem schließlich verabschiedeten Gesetz ist das Land aus der grundständigen Finanzierung der Musikschulen ausgestiegen und hat ein klares Landesinteresse an der Musikschularbeit definiert, welches Grundlage für die Ausreichung von Landesfördermitteln ist. Ausgelobt wurde das befristete Führen der Bezeichnung „Staatlich anerkannte Musikschule“, welches Musikschulen nach Evaluationen der Qualität ihrer Arbeit auf Antrag zuerkannt werden kann. Eine neuerliche Prüfung erfolgt nach vier Jahren. Auf diese Weise soll die Qualität der Musikschularbeit im Land stetig angehoben werden.