Wie bereits in der letzten Legislaturperiode hat die LINKE abermals eine parlamentarische Initiative ergriffen und im Landtag beantragt, dass die Landesregierung aufgefordert wird, aktiv zu werden, um Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Hierzu wurde die Landesregierung aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu starten. DIE LINKE betrachtet es nach wie vor als dringend notwendig, der Kultur einen Verfassungsrang in der gesamten Bundesrepublik einzuräumen. Uns geht es darum, allen Menschen die Möglichkeit zur kulturellen Teilhabe zu geben und die kulturelle Vielfalt in der Bundesrepublik zu fördern. Eine Aufnahme des Satzes „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ im Grundgesetz wäre für die Kommunen und Länder in der Bundesrepublik eine deutliche Unterstützung in der Erfüllung ihres eigenen Kulturauftrages.
Im Landtag herrschte fraktionsübergreifend Einigkeit bezüglich unseres Anliegens, was zur Folge hatte, dass unser Antrag insofern erfolgreich war, dass ein Landtagsbeschluss hierzu gefasst wurde. Die Landesregierung ist in dieser Legislaturperiode in der Pflicht, eine Bundesratsinitiative zu starten, die Kulturförderung grundgesetzlich zu verankern.
Antrag: Drs. 6/78, Beschluss: Drs. 6/121