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Hochschule und Wissenschaft
Die Hochschulen tragen hohe Verantwortung, den geistigen, kulturellen und materiellen Reichtum der Gesellschaft zu bewahren und zu mehren sowie die Lebensgrundlagen der menschlichen Zivilisation zu erhalten. Sie brauchen dazu Freiraum für Wissenschaft und Forschung, Lehre und Studium. Sie brauchen die Gewähr, ihre Aufgabe weitgehend unabhängig von der Erfüllung von Partikularinteressen erfüllen zu können.
Hochschulen sind Teil der Gesellschaft, ihre Rahmenbedingungen gestalten sie zunehmend mit, von ihr empfangen sie wichtige Impulse ihres Wirkens.
Mehr und mehr sind Wissenschaft und Forschung mit der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft verbunden. Wachsende Dynamik ergreift beide Seiten und ihre Verflechtungen. Wir wollen dazu beitragen, dass diese Prozesse mehr und nachhaltigere Ergebnisse als bisher für eine gedeihliche und sozial gerechte Entwicklung in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus hervorbringen.
Hendrik Lange, MdL, hochschul- und wissenschaftspolitischer Sprecher
Magdeburg, 15. Februar 2012
Professorenbesoldung muss auch in Sachsen-Anhalt auf den Prüfstand
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die hessischen Regelungen zur Besoldung von Professorinnen und Professoren sind verfassungswidrig, ebenso die Grundgehaltssätze der Bundesbesoldungsverordnung, da insbesondere das Grundgehalt zu niedrig ist und damit das Alimentationsprinzip des Grundgesetzes verletzt. Die Probleme bei der Arbeit in der Wissenschaft, die mit prekären Beschäftigungsverhältnissen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftlern beginnen, können sich in der professoralen Laufbahn mit einer niedrigen Grundbesoldung fortsetzen.
Bei dem Urteil geht es aber um mehr als, was Professorinnen und Professoren verdienen dürfen oder sollen. Es geht um weitreichende Fragen, die die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Arbeit, die Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstandorte und eine ausgewogene Personalpolitik in Forschung und Lehre berühren.
Leistungskriterien und Leistungsstimuli auch in der Wissenschaft anzuwenden, macht durchaus Sinn. Sie mit Kürzungen am Grundbudget zu erkaufen – ein Weg, der bei der W-Besoldung beschritten und der auch bei der sogenannten LOM (Leistungsorientierte Mittelvergabe an die Hochschulen) eingeschlagen wurde – halte ich für falsch und letztlich schädlich für eine kreative Wissenschaft.
Wenn Professorinnen und Professoren nun zu Recht auf das Urteil von Karlsruhe pochen werden, muss auch das Prinzip auf den Prüfstand. Soll die Wissenschaft stromlinienförmig an die Wirtschaft angepasst werden und nur die in den Genuss von Zulagen kommen, die vermeintlich Verwertbares produzieren oder viele formale Punkte sammeln, oder sollen wissenschaftliche Kreativität, Engagement in der Lehre und intensives Bemühen um die Hochschule und ihre nationale und internationale Verflechtung im Zentrum stehen?
Diese Fragen sind nicht nur aber auch in Sachsen-Anhalt aufzuwerfen. Leistungskriterien müssen zielführend, transparent und nachvollziehbar sein.
Die Landesregierung und insbesondere das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft sind jetzt gefordert, die Regelungen in Sachsen-Anhalt zu überprüfen. Es muss etwas passieren, damit die Menschen, die die vielen Studierenden in Sachsen-Anhalt in Lehre und Forschung betreuen, selbst wissenschaftliche Leistungen erbringen und wissenschaftlicher Arbeit Impulse verleihen, angemessen vergütet werden. Sonst wird die Wissenschaft den Kampf um die besten Köpfe gegen die Privatwirtschaft und Forschungs- und Bildungseinrichtungen im In- und Ausland verlieren.
Wie auch immer mit dem Problem umzugehen sein wird, ein „Nullsummenspiel“ lehne ich ab. Wenn die nominellen Aufwendungen für die Professorinnen und Professoren steigen, brauchen die Hochschulen einen Ausgleich. Wie bei den Tarifsteigerungen fordern wir auch hier, die eh schon erheblich angespannten Hochschulbudgets zu 100% von diesen Mehraufwendungen zu entlasten. Es wäre gerade angesichts weiter erfreulich hoher Studierendenzahlen fatal, die Mittel an anderer Stelle einsparen zu müssen.

